" ... Das Konto „WALTER“, besser bekannt unter „400.815“, habe ich lange vor den verfahrensgegenständlichen Geschäftsfällen Bundeswohnungen und PORR im zweiten Halbjahr des Jahres 2001
gegründet. Es diente meinem Plan, mir einen diskreten privaten Geldkreislauf im Ausland zur Vorsorge aufzubauen. So wie es viele andere Staatsbürger und Unternehmer auch machen.
Ich hatte mehrere Einzahlungen auf dieses Konto in den Jahren vor 2005 getätigt. All diese Zahlungen wurden von der Finanz mit ihren Spezialisten genauestens untersucht und als von mir
rechtmäßig erworbene und versteuerte Gelder qualifiziert. Dies wurde offensichtlich von der Staatsanwaltschaft ignoriert. Konkret waren es 2001 bis 2005 Gesamteinzahlung in der Höhe von EUR
236.477,50.
Als bewiesen ist anzusehen, dass die Bareinzahlungen:
2002 EUR 37.000,00
2004 EUR 40.000,00
2004 EUR 40.000,00
5.9.2005 EUR 50.000,00
durch unmittelbar vorangehende Barabhebungen von anderen mir zuzuordnenden Konten stammen.
Da stellt sich für mich die bis heute von der Staatsanwaltschaft unbeantwortete Frage: Warum hätte ich Karl-Heinz Grasser mein altes (2001 eröffnetes) Konto geben sollen, das mit
nachweislichen zweifelsfrei mir zuzuordnenden Geldern ausgestattet ist, wenn ich 2005 – vor Eintreffen der Buwog Provision – ein neues Konto (Natalie) eröffnet habe?
Von 2001 bis 2005 hat es auf dem Konto 400.815 keine einzige Behebung gegeben. Hätte ich Karl-Heinz Grasser dieses Konto übertragen, hätte ich wohl meine EUR 236.477,00 vorher
abgehoben.
Auch in weiterer Folge kam es zu mehreren Einzahlungen, Querüberweisungen und Abhebungen die eindeutig darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Konto nur um mein eigenes Kapital handeln
kann. Dies hat der Sachverständige Dr. Keppert in seinem dem Akt beiliegendem Gutachten untersucht und so befunden und beurteilt.
Auch die Finanzverwaltung hat das Konto 400.815 nach äußerst intensiver Prüfung durch Fachleute, die der Staatsanwaltschaft gar nicht zur Verfügung stehen, mit rechtsgültigen Bescheiden
ausschließlich mir, Walter Meischberger, zugeordnet und mir die Steuern vorgeschrieben, die auch ich dafür bezahlt habe.
Das bedeutet, dass die Finanz anlässlich der Prüfung sämtlicher Zahlungsflüsse dieses Kontos es als mein Konto identifiziert hat. Nur die Staatsanwaltschaft versucht mir mein Konto und damit
mein durch mich verdientes Geld wegzunehmen, um es Karl-Heinz Grasser zuzuordnen.
Der Grund dafür liegt auf der Hand: Ohne diese willkürliche Zuordnung würde der gesamten Anklage jede Begründung fehlen. Wiederum macht das die Staatsanwaltschaft ohne jeden dahingehenden
Beweis."
Walter Meischberger, 12.04.2018