Den Unsinn, die 500.000 Euro „Schwiegermuttergeld“ seien in Wirklichkeit „Buwog-Geld“, konnte selbst die Staatsanwaltschaft nicht mehr aufrechterhalten. Nun stellte sich heraus, dass auch das so genannte Bewegungsprofil einer exakten Überprüfung nicht stand hält, schwerste Mängel und eine Fülle von Fehlern aufweist.