Am 13.10.2016 erging ein inhaltlich geradezu mystischer Brief vom Anwalt Hocheggers, Dr. Karl-Heinz Plankel, an die
Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Frau Hofrätin Vrabl-Sanda; interessanterweise nicht auf dem Postweg, sondern als E-Mail an: wksta.leitung@justiz.gv.at (das hat
möglicherweise einen ganz bestimmten Grund…)
Der Text:
Ich zeige die anwaltliche Vertretung von Herrn Dr. Peter Hochegger an.
Im Grunde eines weisen Rats darf ich Sie höflichst ersuchen, mir zur Ventilierung der zugrunde liegenden Strafrechtssache einen persönlichen Besprechungstermin
einzuräumen.
In Erwartung Ihrer sehr geschätzten Rückäußerung wie vor verbleibe ich
Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung
Dr. Karl-Heinz Plankel
Besonders auffällig ist dabei die Textstelle „ ... im Grunde eines weisen Rats ... „. Dabei handelt es sich nach Ansicht von Experten nicht um eine grammatikalischen Fehler, wie es auf den ersten
Blick den Anschein haben könnte, sondern sehr wahrscheinlich um eine verschlüsselte Botschaft in der für Freimaurer geläufigen Geheimsprache um sich untereinander unauffällig verständigen zu
können. Es sei darauf hingewiesen, dass sowohl Peter Hochegger und sein Anwalt Mitglieder der Freimaurer sind.
Zentrale Frage dahinter: Gab es hier etwa das Angebot einer Kronzeugen-Regelung bzw. verbotene Absprachen? Tatsächlich war es ja schon früher zu eindeutigen "Angeboten" seitens der Ermittler gekommen.
Hoch interessant im Kontext ist jedenfalls die Frage: Warum wird weder das Schreiben an die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, noch das Treffen selbst in den Akt
genommen???
Tatsächlich fand dann auch am 27. Oktober 2016 laut Kalendereintrag ein Treffen zum Thema „weiser Rat“ statt. Hoch
interessant die Reaktion Hocheggers, als er vor Gericht mit diesem Brief konfrontiert wurde. Zunächst die Aussage, er wisse davon nichts und Anwalt Plankel, der beim ominösen Brief die
„anwaltliche Vertretung des Dr. Peter Hochegger“ anzeigte und wohl auch beim Treffen am 27.10.2016 wahrnahm, sei damals gar nicht mehr sein Anwalt gewesen. Ein paar Tage später konnte sich
Hochegger nach einem Gespräch mit dem Anwalt wieder daran erinnern, dass Plankel sehr wohl sein Anwalt gewesen sei und dass es auch dieses Treffen gegeben habe. Aber Gesprächsinhalte konnte oder
wollte Hochegger nicht „verraten“…