„Für mich hat sich dadurch im Laufe der Zeugenbefragung durch das Gericht einiges an neuen Erkenntnissen ergeben. Erkenntnisse, die ich damals, als ich 2003/2004 meine Beratungsaufgaben zu erfüllen hatte, nicht hatte. Erkenntnisse, die aber besonders heute wertvoll sind, um den unhaltbaren, und bis zum heutigen Prozesstag vollkommen unbewiesenen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu entgegnen“, leitete Walter Meischberger sein Statement zu den bisherigen Zeugenaussagen im Rahmen des Buwog Prozesses ein.
Meischberger weiter: „Dieses Verfahren ist seit 2009 von lauter, polternder und vorverurteilender medialer Begleitung mitgeprägt. In Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft wurden in den vergangenen zehn Jahren immer wieder Aussagen von so genannten ‚Belastungszeugen‘ medial hochgespielt. Ich bin froh, dass all diese Belastungszeugen, auf denen die Medien ihre vorverurteilenden Schauergeschichten aufbauten - und letztlich auch die Staatsanwaltschaft ihr „Blendwerk“, die Anklageschrift -, in der Zwischenzeit vom Gericht und von der Verteidigung hier in der Hauptverhandlung ausführlich und tiefergehend befragt wurden.“
In der Substanz habe sich nach all den bisherigen Zeugenaussagen ein klares, sehr bemerkenswertes, und für die Beurteilung von Schuld und Unschuld durchaus relevantes Muster abgezeichnet das vier charakteristische Bestandteile habe:
Lesen Sie hier das gesamte Statement von Walter Meischberger.