Weil in den Medien gerade mit entsprechenden Schlagzeilen von der (ziemlich ruppigen) „Auseinandersetzung“ zwischen der WKStA, also der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, und dem Generalsekretär des Justizministeriums die Rede ist… Eine gute Gelegenheit, wieder einmal auf ein hoch interessantes – und bis dato nicht beantwortetes – Faktum im Rahmen des laufenden Buwog-Prozesses hinzuweisen, das ebendiese WKStA und deren Leiterin Ilse Vrabl-Sanda, betrifft :
Am 13.10.2016 erging ein inhaltlich geradezu mystischer Brief vom Anwalt Hocheggers, Dr. Karl-Heinz Plankel, an die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Frau Hofrätin Vrabl-Sanda; interessanterweise nicht auf dem Postweg, sondern als E-Mail an: wksta.leitung@justiz.gv.at
Besonders auffällig ist dabei die Textstelle „ ... Im Grunde eines weisen Rats darf ich Sie höflichst ersuchen, mir zur Ventilierung der zugrunde liegenden Strafrechtssache einen persönlichen Besprechungstermin einzuräumen.... „. Dabei handelt es sich nach Ansicht von Experten nicht um einen grammatikalischen Fehler, wie es auf den ersten Blick den Anschein haben könnte, sondern sehr wahrscheinlich um eine verschlüsselte Botschaft in der für Freimaurer geläufigen Geheimsprache um sich untereinander unauffällig verständigen zu können.
Zentrale Frage dahinter: Gab es hier etwa das Angebot einer Kronzeugen-Regelung bzw. verbotene Absprachen? Tatsächlich war es ja schon früher zu eindeutigen "Angeboten" seitens der Ermittler gekommen. Warum wird weder das Schreiben an die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, noch das Treffen selbst in den Akt genommen???
WAS HAT DIE WKSTA ZU VERBERGEN?
Hochegger gab das Treffen seines (damaligen) Anwalts mit der Staatsanwaltschaft (nach Ausstellung der Anklage) nolens volens zu, der ihn über „Möglichkeiten“ informiert habe, wenn er noch etwas „sagen“ wolle. Bis jetzt nicht zugegeben bzw. nichts dazu gesagt hat die andere Seite. Weder die beiden Oberstaatsanwälte, noch die Leitung der WKStA haben sich bis dato geäußert. Immerhin hatten sie mittlerweile fast schon eineinhalb Jahre – nachdem Hochegger das vor Gericht „zugab“ - Zeit dafür.
Dies trotz eindeutiger gesetzlicher Verpflichtungen, denn: § 95 StPO sieht vor, dass Vorbringen von Personen sowie andere bedeutsame Vorgänge derart schriftlich festzuhalten sind, dass ihr wesentlicher Inhalt nachvollzogen werden kann. Ein solcher Amtsvermerk ist jedenfalls vom aufnehmenden Organ und allenfalls von anderen Personen zu unterfertigen.
Bis heute finden sich weder das Schreiben von Rechtsanwalt Plankel im Akt, noch irgendein Aktenvermerk, der den Gesprächsinhalt dokumentieren würde. Die gesetzlichen Bestimmungen werden ausgerechnet von der Justiz – offensichtlich – negiert. Und es gab bis dato auch keinerlei verbindliche Antwort auf diese offenen Fragen seitens der im Gerichtssaal vertretenen Staatsanwälte. Auch ein weiterer dies bezüglicher Antrag seitens der Anwälte im Februar 2019 (Tag 75) hat an diesem Zustand nichts geändert…
OFFENE FRAGEN, DIE OFFENSICHTLICH NIEMAND BEANTWORTEN KANN ODER WILL: