Der Standard hat sich also bemüßigt gefühlt, darüber zu berichten, dass der Angeklagte Ernst Plech zwar im Gericht wegen Krankheit entschuldigt sei, sich jedoch während Verhandlung „in einem Gasthaus in der Wiener Dorotheergasse ein Mittagessen gönnte“. Der Artikel endet mit einem völlig deplatzierten Vergleich: „Ähnlich gelagerte Fragen stellten sich in einer anderen Causa 2012. Da war der haftunfähige Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner in der sehr frühen Früh in der Eden-Bar angetroffen worden, beim Tanzen.“
Selbstredend machte sich im teilweise äußerst niveaulosen Standard-Forum auf standard.at die Meute Gedanken, wie so ein Gutachten zustande käme. Es ist davon die Rede, dass es sich hier um ein (vom Betroffenen bezahltes) Privatgutachten handle bzw. um ein Attest des Hausarztes. Dass diese Behauptungen nicht gerade einem gesunden Menschenverstand entspringen können, ist ohnehin evident. Aber der guten Ordnung halber sei betont: