Kommentar von Walter Meischberger
Offensichtlich wird aufgrund meiner ausführlichen Darstellungen in meiner elftägigen Befragung durch das Gericht und den bereits dreitägigen Ausführungen von Karl-Heinz Grasser in Verbindung mit den Aussagen aller anderen bisher zu Wort gekommenen Angeklagten immer klarer, dass an der im Jargon eines Kriminalromans verfassten Anklageschrift der beiden Staatsanwälte Denk und Marchart ebenso wenig dran ist, wie an den Schauergeschichten, die von verschiedenen Medien über mehr als acht Jahre eifrig verbreitet wurden.
Groß ist offensichtlich die Enttäuschung bei verschiedenen Journalisten darüber, dass selbst das Vorspielen von Abhörungen diverser Telefongespräche und die zusammenhängende Verlesung des berühmten „Tagebuchs“ im Verfahren nicht – wie offensichtlich erhofft – Belastendes hervorgebracht hat, sondern insgesamt vollkommen und eindeutig entlastend für Grasser und mich zu werten sind. Dieses wichtige Faktum haben praktisch alle im Gerichtssaal anwesenden Juristen so bestätigt.
Dass im Gerichtssaal nunmehr das jahrelang gepflegte und bediente Desinformationsnetz von Verhandlungstag zu Verhandlungstag mehr zusammenbricht, mag für einige Journalisten geradezu peinlich sein, weil sie in den vergangenen Jahren ihre vorverurteilenden Artikel gerade auf diese „Beweismittel“ aufgebaut hatten, indem sie Teile aus dem Zusammenhang gerissen und in einem falschen Kontext dargestellt haben. Deshalb ist nun offensichtlich eine Strategieänderung angesagt.
Kopfschütteln beim aufmerksamen Verfolger der langjährigen Berichterstattung verursacht nun der Versuch, jene „Beweismittel“ (Telefonabhörungen und Tagebuch), welche die Grundlage für die bisherigen Anschüttungen durch eben diese Medien bildeten, aufgrund ihrer nun im Gerichtssaal entlastenden Wirkung, unglaubwürdig zu machen. Dies mit dem Ziel die schlüssigen und logischen Darstellung der Angeklagten - und damit ihre Glaubwürdigkeit - medial zu desavouieren. Besonders hervor tut sich dabei immer wieder die STANDARD Journalisten Renate Graber.
In einem Artikel in der Printausgabe des STANDARD vom 4. Juli 2018 mit dem Titel „MEISCHBERGERS TAGEBUCH AUF DEM PRÜFSTAND“ tritt dieser offensichtliche Versuch besonders krass zu Tage.
In diesem Artikel versucht die Autorin, die Glaubwürdigkeit der „Tagebuch“-Eintragungen in Frage zu stellen. Während sich dieselbe Autorin jahrelang und immer wieder bemühte, eventuell Belastendes aus diesem „Tagebuch“ als besonders glaubwürdig - und deshalb dem vorgeworfenen Verbrechen als überführend – darzustellen, versucht eben diese Autorin das „Tagebuch“ – vermutlich aufgrund des eindeutig entlastenden Gesamteindrucks der Eintragungen – gleich als Ganzes in Zweifel zu ziehen.
Eine Vorgangsweise, die zu durchsichtig ist und Fragen über Fragen aufwirft:
Ergänzend möchte ich wiederholen, was ohnehin vor Gericht mehrfach ausgesagt, aber medial negiert wurde: