Am heutigen 83. Prozesstag stand zunächst ein weiteres Mal Dr. Josef Mantler, einer der maßgeblich in den Privatisierungsprozess der Bundeswohnbaugesellschaften involvierten Beamten des Finanzministeriums, im Zeugenstand. Zusammenfassend kann man sagen, dass von Dr. Mantler keinerlei belastende Aussagen in Richtung der Angeklagten fielen - im Gegenteil.
Im Fokus standen, wie schon so oft, die Fragen, wann und aufgrund welcher Kriterien eine zweite verbindliche Bieterrunde angesetzt wurde, und inwiefern diese im Offert der CA Immo enthaltene Finanzierungszusage durch die Bank Austria in Höhe der 960 Millionen Euro nach der ersten Bieterrunde eine Rolle spielten, oder überhaupt registriert wurden.
„Es gab ursprünglich den Plan einer einzigen Bieterrunde, jedoch wurde dann eine zweite Anbotsrunde, quasi eine Wiederholung der ersten Runde, beschlossen, weil mehrere Faktoren eine Vergleichbarkeit der beiden Anbote nicht zuließen. Das waren etwa so genannte Zusatzleistungen des Österreich-Konsortiums, oder das herausgerechnete Zinsänderungsrisiko bei der CA Immo. Es war das Ergebnis der ersten Runde einfach nicht aussagekräftig, das ging ganz klar aus der Analyse von Lehman hervor. Zudem hatte man das Gefühl, beim erzielbaren Preis würde es noch Luft nach oben geben“, resümierte Mantler.
Und wer hat die Durchführung einer zweiten Bieterrunde dann beschlossen?
Dr. Mantler: „Der Vorschlag kam von den Beratern von Lehman Brothers, der Minister hat dem zugestimmt. Meines Erachtens konnte der Minister sehr wohl aufgrund der fachlichen Kompetenzen von Lehman und deren Analyse eine Entscheidung treffen, auch ohne Kommission, die ohnehin auch nur beratende Funktion hatte. Daher war der ursprünglich für den nächsten Tag, also den 8. Juni 2004, angesetzte Termin mit der Kommission obsolet.“
Und zum Vorkaufsrecht des Landes Kärnten für die ESG?
Dr. Mantler: „Das war grundsätzlich so abgeschlossen, dass es ohne Beeinträchtigung der Erlösmaximierung der Gesamttransaktion von statten geht. Ob das jetzt notariell beglaubigt gewesen wäre oder eben nicht, hatte in Wahrheit keine große Bedeutung, sodass die Willenseinstellung beeinträchtig gewesen wäre. Das Vorkaufsrecht für das Land Kärnten war meiner Ansicht nach kein Instrument, um den Bieterprozess zu beeinflussen.
Und wie war das mit den 960 Millionen bei der ersten Offertrunde?
Dr. Mantler: „Diese 960 Mio. waren enthalten in der Finanzierungszusage der Bank Austria. Meiner Erinnerung nach wurde diese Zahl gar nicht eigens erörtert, und ich weiß heute nicht mehr, ob ich diese Zahl beachtet habe. Jedenfalls waren die 960 Mio. aus meiner Sicht kein Thema für besondere Diskussionen, so wie sich das dann später ergeben hat. Für mich persönlich hatte die Zahl keine Relevanz, weil es ein Rahmen für ein Offert war, und wer sagt denn, dass dieser Rahmen bei einem neuen Offert nicht beweglich ist?“
Abschließend antwortete der Spitzenbeamte auf die Frage, ob das Privatisierungsverfahren korrekt abgelaufen sei, mit einem unmissverständlichen „Ja“
DER UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS WAR CHAOTISCH UND NUR AN DEN SPUREN ZU GRASSER INTERESSIERT…
Im Laufe des Nachmittags kam Dr. Heinrich Traumüller ein weiteres Mal zur Befragung – wie sich bald herausstellte nicht zum letzten Mal.
Dr. Traumüller hatte schon im Vorfeld mit einem großen Interview im Profil für Aufsehen gesorgt. Hier ein paar wesentliche Aussagen Traumüllers: