Die Reise ging am Tag 96 größtenteils in die Zeit zwischen 4. Juni und 15. Juni 2004, also in die heiße Phase des Verkaufsprozesses der Bundeswohnbaugesellschaften, in der die erste und zweite Bieterrunde finalisiert und schließlich im Ministerrat der Verkauf fixiert worden war. „Reiseleiter“ war abermals Heinrich Traumüller. Landkarte dafür waren die umfassenden Notizen, die der damalige Projektleiter über diverse Besprechungen und Veranstaltungen angelegt hat.
Ein weiteres Mal wurde Traumüller, der erst am Vortag vom Chef des Lehman-Teams als „verlässlicher, korrekter und rasch agierender Mann mit viel Enthusiasmus“ charakterisiert wurde, zu den
exakten Abläufen und handelnden Personen gefragt.
Diesmal mit dem neuen Wissensstand im Hintergrund, den das Gericht durch die vorangegangenen Zeugenaussagen, etwa der Lehman-Banker oder der damaligen Mitglieder der so genannten
Auswahlkommission, erreicht hat. Deren Puzzlesteine, die sie bei ihren Aussagen in unterschiedlichster Tiefe geliefert haben, nahezu perfekt zu den notierten Abläufen und Eindrücken Traumüllers
passen.
Unter den nun bekannten Perspektiven weiterer Teilnehmer kam erneut die Frage: „Wie war das damals beim Notar bei der Öffnung der Anbote der ersten Runde am 4. Juni 2004?“
Da war einmal auffällig, dass das Protokoll des Notars und die handschriftlichen Aufzeichnungen Traumüllers vom etwa eineinhalbstündigen Termin nahezu deckungsgleich sind. Selbst die Tatsache,
dass ein dritter Anbieter um genau 14 Minuten gegenüber dem vorgeschriebenen Abgabetermin um 15 Uhr zu spät gekommen war, fand sich in den Notizen des heutigen Zeugen exakt wieder: 15.14
Notiert hat sich Traumüller damals auch das Problem mit den „Zusatzangeboten“ des Österreich-Konsortiums: Dies war zwar kein Grund, das Angebot zivilrechtlich als grob mangelhaft einzustufen,
aber es war eben „non compliant“, also nicht konform, und somit letztendlich nicht vergleichbar.
Traumüller heute: „Wir wollten damals nur mehr harte Fakten, also Zahlen, aber das waren Angaben, die ich und andere nicht bewerten konnten. Das ging uns gegen den Strich, denn natürlich wollten
wir nach der ersten Runde einen Zuschlag erteilen, das war explizit unser Wunsch. Aber sowohl vom Österreich-Konsortium als auch von der CA Immo gab es das Signal, dass die Bieter bereit sein
würden, der Republik mehr zu zahlen (‚da geht noch was!‘). Nach der Analyse durch Lehman über das Wochenende war das ganz klar herauszulesen und dementsprechend auch die Empfehlung.“
Wie mittlerweile bestens bekannt, folgte diesem Wochenende die Informationssitzung am Montag, den 7. Juni. „Warum dieser Termin?“ Lehman hatte die Initiative ergriffen, so Traumüller, um
notwendige Entscheidungen zu erhalten.
SITZUNG AM 8. JUNI HÄTTE INHALTLICH EXAKT DIE GLEICHEN VORAUSSETZUNGEN GEHABT.
Wie schon alle anderen Involvierten betonte auch Traumüller zum verschobenen Termin der Auswahlkommission vom 8.6. auf 13.6. (Anmerkung: der eine ganz entscheidende Rolle in der Argumentation der
Anklage gespielt haben soll), dass der Sachverhalt am nächsten Tag genau der gleiche gewesen wäre, dass die Lehman Präsentation genau die gleiche gewesen wäre, dass auch die Schlüsse und
Empfehlungen genau die gleichen gewesen wären, dass auch die Diskussionsinhalte die gleichen gewesen wären.
Traumüller: „Es ist am 7.6. eine zweite Runde beschlossen worden, und es hat objektiv absolut Sinn gemacht!“
Betont hat Traumüller erneut, was die anwesenden Personen betrifft, dass er mit Sicherheit wisse, dass der damalige FPÖ Bautensprecher Neudeck dabei war; dies hätte ihm auch der frühere
Staatssekretär Finz, der ebenfalls bei der Veranstaltung war, bestätigt.
Nach der zweiten Runde (Öffnung der Anbote beim Notar am 11.6.) war bekanntlich die Situation so, dass sowohl die CA Immo, als auch das Österreich-Konsortium, Bestbieter werden konnten. Wer
letztendlich die Nase vorne haben würde, hing ausschließlich davon ab, ob das Land Kärnten sein Vorkaufsrecht ausüben würde oder nicht.
Traumüller analysiert die Ergebnisse am Samstag 12. Juni und schrieb dann in den Notizblock: „Optimale Variante: ESG um 120 Mio. an Kärnten verkaufen, ergäbe inklusive der bereits vorher
veräußerten Gesellschaft WBG einen Gesamterlös von 1.037 Millionen; zweitbeste Variante Verkauf Österreich-Konsortium (1.016 Millionen). Diese Variante ist bekanntlich dann auch geworden, weil
Kärnten das Vorkaufsrecht nicht gezogen hat (Anmerkung: Tatsächlich belief sich das gesamte Transaktionsvolumen beim Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften auf 2,5 Milliarden Euro, weil vom
Käufer ja auch hohe Verbindlichkeiten übernommen wurden).
Am Sonntag 13. Juni traf sich die Auswahlkommission dann am späten Nachmittag im Büro von Freshfields und erhielt von Lehman eine Auswertung der zweiten Runde. Zusammengefasst lautete diese: „Die
zweite Runde hat sich für die Republik ausgezahlt, beide Anbote liegen am oberen Rand der Lehman-Bandbreite!“
Wie bekannt lag nach dieser Runde das Österreich-Konsortium knapp vor der CA Immo; allerdings konnte es noch immer zum Bietersturz kommen. Die Entscheidung der Kommission war entsprechend klar.
Traumüller notierte damals: 7:0
Ein treibender Faktor war bei der gesamten Transaktion auch die damals herrschende volatile Zinssituation mit einem hohen Zinsänderungsrisiko. Der damalige Finanzminister Grasser telefonierte
daher im Anschluss dieser Sitzung, zu der er nach Ende des offiziellen Teils gebeten und vom Kommissionsvorsitzenden Rainer Wieltsch über den Inhalt informiert worden war, mit dem Kärntner
Landeshauptmann und man vereinbarte eine rasche Entscheidung, weil jede Woche Verzögerung de facto 30 Millionen Euro an Zinsabschlag kostete. Haider sei dabei allerdings nur von den Ergebnissen
für „Bieter 1“ und „Bieter 2“ informiert worden.
Bekanntlich hat sich Kärnten dann in der Sitzung der Landesregierung am 15. Juni gegen einen Erwerb ausgesprochen und somit ging der Minister dann wenige Minuten vor Beginn des Ministerrats am
selben Tag mit dem „Bestbieter Österreich-Konsortium“ in das beschließende Gremium.
„BEIM PARLAMENTARISCHEN UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS HABE ICH GRÖBSTE MISSACHTUNG MEINER MENSCHENRECHTE EMPFUNDEN!“
So richtig emotional wurde Heinrich Traumüller dann im Laufe des Nachmittags auf die Vorschau der Vorsitzenden Richterin Mag. Hohenecker, nochmals die Protokolle der Sitzungen des
Parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Jahr 2012 durchzugehen.
Traumüller wortwörtlich dazu: „Der Untersuchungsausschuss hat nicht rechtstaatlich agiert, er war ein reines Tribunal. Das Ganze war inszeniert, eine Farce von A bis Z, die entglitten ist. Ich
habe dabei gröbste Missachtung meiner Menschenrechte empfunden!“
Jedenfalls hatte Traumüller im Anschluss an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nochmals den Weg zur Staatsanwaltschaft gesucht. Heute erklärte er ausführlich seine Beweggründe und die
Vorsitzende Richterin ließ Traumüller dann auch ein Gedankenspiel vortragen:
„ES GAB IM VORFELD DER VERGABE INTENSIVE KONTAKTE ZWISCHEN KLAGENFURT UND LINZ“
Traumüller: „Seit längerer Zeit, insbesondere nach dem U-Ausschuss habe ich versucht, die Staatsanwaltschaft auch auf andere Möglichkeiten aufmerksam zu machen, weil ich nicht verstanden habe,
dass nur völlig einseitig in Richtung Grasser ermittelt wurde. Jedenfalls war für mich klar, dass das Vorkaufsrecht des Landes Kärnten der Schlüssel zum Zuschlag war. Und es war auffällig, dass
nach der ersten Runde eine deutliche Korrektur bei der Bewertung der ESG (Anmerkung: Jene Villacher Gesellschaft, auf die das Land Kärnten eine Option hatte) durch das schließlich erfolgreiche
Österreich-Konsortium stattfand. Dazu kam, dass bei der Informationssitzung am 7.6.2004 verschiedene Teilnehmer dabei waren, welche die ‚heiße Zahl 960‘ weitergegeben haben könnten. Und es gab
auch außerhalb des Ministeriums andere Kanäle. Andererseits ist mittlerweile klar, dass es im Vorfeld intensive Kontakte zwischen Klagenfurt (Anmerkung: Landeshauptmann Haider bzw. Landesrat
Pfeifenberger) und Linz (Anmerkung: Sitz des Konsortiumpartners RLB OÖ und dessen Generaldirektor Scharinger) gegeben hat. Dazu gibt es auch die Aussage seitens Meischberger, dass er die Info
‚über 960 bzw. in Richtung 1 Milliarde‘ telefonisch von Haider erhalten habe. Es wäre ja durchaus möglich gewesen, dass jemand wusste, dass das Land Kärnten das Vorkaufsrecht mit Sicherheit nicht
ausüben werde. Kärnten hatte so in der Hand, den Bestbieter zu küren…“
Die Richterin wies auf Aussagen wesentlicher Zeugen aus dem Lehman Team in den letzten Tagen hin, welche die tatsächliche Bedeutung der Bekanntgabe der Zahl 960 Mio. sehr relativierten. Dr.
Jan-Philipp Pfander etwa, Chef das Lehman Teams damals, meinte: „Die technische Daten dieser Finanzierungszusage waren für die zweite Bieterrunde am 11. Juni veraltet, weil sich einfach die
Rahmenbedingungen, beispielsweise durch andere Zinsparameter, deutlich verändert haben“. Sei Kollege Jürgen Krieger argumentierte ähnlich: „Die Nennung der Finanzierungszusage konnte in
Wirklichkeit keinen Einfluss auf den Ausgang der zweiten Runde haben. Denn was in der nächsten Runde geboten wird, konnte nur der Bieter wissen. Die 960 Mio. hatten Relevanz für den 4.6., aber
nicht für das Last and Final Offer vom 11.6.“ Und Thomas Marsoner, ein weiteren Lehman Experte meinte: „Tatsache war jedenfalls auch, dass diese Zahl 960 für die zweite Runde technisch veraltet
war, und niemand wissen konnte, wieviel die CA Immo in der zweiten Runde bieten würde, sie war ja nicht auf diese 960 Mio. limitiert“.
Traumüller darauf: „Das stimmt schon, aber zu dem Zeitpunkt der Bekanntgabe war es subjektiv eine heiße Zahl…“
„Was seine Mutmaßungen betrifft, so habe er dafür nur Indizien, aber keine Beweise“, betonte Traumüller, der letztendlich sein Gedankenexperiment auch in Richtung einer möglichen
Parteienfinanzierung spann.
Es habe im Ministerium Möglichkeiten gegeben, bei vielfach „offenen Türen“, solche Informationen aufzuschnappen, es habe auch personell enge Kontakte zu Kärnten gegeben, und es habe Personen aus
der Partei gegeben, die bei der wichtigsten Informationsveranstaltung dabei gewesen sind. Diese wären für eine Informationsweitergabe an den Landeshauptmann in Frage gekommen. Keinen Raum ließ
Traumüller einer Mutmaßung, dies könnte auch der damalige Finanzminister, gebürtiger Kärntner, gewesen sein: „Bei Grasser war und bin ich mir sicher, dass ich das absolut ausschließen kann!“, so
Traumüller.
Fortsetzung der Traumüller’schen Reise in die Vergangenheit am nächsten Dienstag.