Es gibt Berichterstatter mit einer doch sehr selektiven Wahrnehmung, was im Großen Schwurgerichtssaal im Rahmen des Buwog Prozesses abläuft. Zur Freude der Ankläger vermutlich. Und es gibt Berichterstatter, die sich sehr kritisch mit der Gesamtsituation befassen, recherchieren, und eine gewisse Meinungsvielfalt pflegen. Bei kritischer Sicht der Dinge kommt die Anklage dann nicht mehr so gut weg.
Hier ein paar Beispiele aus den letzten Tagen:
In der Tageszeitung „Die Presse“ ist in der Ausgabe vom 8. Februar zu lesen: „Ein zweites Beispiel ist das Buwog-Verfahren rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Nach jahrelangen Vorarbeiten der WKStA ist das Hauptverfahren nun schon im dritten Jahr, was nicht unbedingt für die Qualität der Anklage spricht.“
Die Kronen Zeitung bringt in der Ausgabe vom 13. Februar einen Bericht unter dem Titel „Das heikle Beispiel Grasser“ und resümiert: „In der Causa Buwog stützt sich die Anklage vornehmlich auf Zeugenaussagen, eine ‚Smoking Gun‘ fehlt. … 2009 haben die Ermittlungen begonnen, wir schreiben 2020, noch immer ist kein Ende einer rechtskräftigen Erledigung abzusehen. … Ex-ÖVP-Klubchef und Verfassungsjurist Andreas Khol, beileibe kein Grasser-Intimus, spricht von ‚unerträglichen Zuständen‘ (auch dass vertrauliche Inhalte an Medien ausgespielt würden).“
In der Kleinen Zeitung vom 16. Februar wird der Richter Oliver Scheiber interviewt. Auf die Frage, ob er nachvollziehen könne, dass die Beschuldigten im Buwog-Verfahren eine unmenschlich lange Verfahrensdauer beklagen, antwortet er: „Ja, so lange Verfahren sind sehr belastend und auch rechtsstaatlich unbefriedigend.“
„IN WAHRHEIT HAT DIE RICHTERIN DIE GESAMTE ERMITTLUNGSARBEIT IM PROZESS NACHTRÄGLICH ERLEDIGT, DIE DIE STAATSANWALTSCHAFT 14 JAHRE LANG NICHT ERLEDIGTE“
In der KURIER Ausgabe vom 15. Februar findet sich ein Interview mit Werner Böhm („YLine“), der mehr als ein Jahrzehnt strafrechtlich verfolgt und schließlich 2015 freigesprochen wurde. Hier ein paar interessante Aussagen:
