Er hätte wohl ein Paukenschlag im Sinne der Anklage werden sollen, der Tag 80 des laufenden Buwog-Prozesses. Mit der Befragung des früheren Grasser-Kabinettschefs Heinrich Traumüller, der medial
schon als einer der wichtigsten Belastungszeugen bzw. auch Kronzeuge „aufgebaut“ worden war. Geworden ist es wohl genau das Gegenteil. Ein Tag voller Bestätigungen für die Korrektheit der
Abläufe rund um die Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften.
„Wie ein treuer Beamter zum Belastungs-Zeugen wurde“, oder „Grassers Schatten wird zum Kronzeugen“ waren nur einige Headlines, die man nach Traumüllers Auftritt im
Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vom 26. April 2012 lesen konnte. Nun, wie diese Untersuchungsausschüsse unter der Regie u.a. eines gewissen Herrn Peter Pilz, damals Grüner, heute Liste
Pilz bzw. Jetzt, so über die Bühne gehen, ist ohnehin zumindest allen Insidern bestens bekannt. Selbstdarstellung pur und Druckaufbau bis jedenfalls irgendwas hängen bleibt…
Und was geschah nun bei der Zeugenbefragung des Dr. Heinrich Traumüller am 80. Verhandlungstag im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts? Der Spitzenbeamte (unter anderem von 2000
bis 2002 Kabinettschef des Finanzministers, später auch Vorstand der Finanzmarktaufsicht) nahm in einer ganztägigen Befragung durch die vorsitzende Richterin Marion Hohenecker umfassend zu allen
anstehenden Fragen Stellung. Und räumt gleich mit einer rund siebenjährigen Legende auf, die aus dem U-Ausschuss Auftritt entstanden war.
Traumüller: „Minister Grasser betonte von Beginn weg, dass er ein transparentes und objektives Verfahren will. Ich habe im Zuge des ganzen Verkaufsprozesses auch nie anderes wahrgenommen, keine
Manipulationen, keine Tatpläne! Der Minister ist immer den Empfehlungen der Experten gefolgt. Die Privatisierung war eine erfolgreiche, transparente Angelegenheit!“
Und warum dann ganz anderslautende Aussagen bzw. Behauptungen in Folge des Parlamentarischen U-Ausschusses 2012 entstanden?
„Der Ausschuss dauerte stundenlang, war extrem chaotisch und hat letztendlich auch im Chaos geendet. Das war ein reines Tribunal und ich habe meinen Tribut bezahlt!“, stellte Traumüller
klar.
Die Richterin heute: „War waren die konkreten Vorgaben des Ministers an Sie beim Beginn der Privatisierungsaktivitäten?“
„Es waren zunächst drei Kernpunkt: erstens, dass diese Privatisierung aus politischen Gründen rasch und somit in der laufenden Legislaturperiode über die Bühne gehen soll; zweitens, dass für die
Republik Österreich der höchstmögliche Preis erzielt werden muss; und drittens, dass die vollständige Privatisierung aller Gesellschaften Voraussetzung ist.“
Und später kam eine weitere Maxime dazu, deren Umsetzung sich in der Praxis als sehr schwierig erwiesen habe: Es sollte der Verkauf auch Defizit senkend im Sinne der Maastricht-Kriterien wirksam
werden.
Selbstverständlich wurde der Zeuge auch mit dem Thema „Vorkaufsrecht für das Land Kärnten“ konfrontiert.
Heinrich Traumüller: „Der Minister hat mich darüber informiert, dass es das gibt, weil es Landeshauptmann Haider eingefordert hatte. Allerdings war mir nicht bewusst, dass das formalrechtlich
anfechtbar gewesen wäre, weil nicht notariell beglaubigt, was aber in der Praxis ohne jede Bedeutung war, den Haider hatte das Regierungsprogramm ausverhandelt, war der Chef im Ring.“
Traumüller bestätigt damit auch nahezu 1:1 eine Aussage des damaligen Finanzstaatssekretärs Alfred Finz, der kürzlich als Zeuge unter Wahrheitspflicht gemeint hat: „Hätte man Haider diesen Wunsch
verwehrt, hätte das die Koalition gesprengt!“.
Heinrich Traumüller, der die Geschehnisse damals hautnah miterlebte: „Die hierarchische Stellung war eindeutig. Haider hätte die Regierung jederzeit zum Platzen bringen können. Klar war auch beim
Vorkaufsrecht: Es wird so umgesetzt oder der Minister (Grasser) ist nicht mehr Minister…“
Natürlich kam, neben vielen anderen Punkten, auch die Entscheidung um eine zweite Bieterrunde zur Sprache. Traumüller schilderte das Treffen am 7. Juni 2004 im Gelben Salon des Ministeriums und
nannte dabei aus dem Gedächtnis rund ein Dutzend Teilnehmer: Neben dem Minister und seinem damaligen Staatssekretär insbesondere die Experten von Lehman Brothers, die als Investmentbank das
Verfahren begleitete, Vertreter der Anwaltskanzlei Freshfields, und den Vorsitzenden der Auswahlkommission, Wieltsch von der ÖIAG.
Am Ende sei es die klare Empfehlung der Berater von Lehman „pro zweite Runde“ gewesen, „da sei noch was drinnen“. „Letztlich hat der Herr Bundesminister entschieden, gestützt auf die Empfehlungen
der Experten“, sagte Traumüller.
Fortsetzung folgt. Heinrich Traumüller wird sich am Donnerstag ein weiteres Mal den Fragen stellen, neben jenen der Richterin dann auch den Fragen der Staatsanwälte, Privatbeteiligtenvertreter
und jenen der Anwälte der Angeklagten.
