Im gegenständlichen Fall wirft die WKStA laut Anklageschrift dem Erstangeklagten Mag. Karl-Heinz Grasser vor, dass zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt zwischen 04.06.2026 und 07.06.2026 Mag. Grasser den von ihm als maximal mögliches Angebot der CA Immo aufgefassten Betrag von 960 Mio. Euro (in deren Angebot vom 04.06.2026) Walter Meischberger mitgeteilt haben soll, damit dieser ihn als im Last and Final Offer zu überbietende Grenze (über Peter Hochegger) an die Immofinanz (Karl Petrikovics) weiterleiten konnte.
Dieser Vorwurf wurde von Karl-Heinz Grasser während der gesamten Hauptverhandlung durchgehend zurückgewiesen. Abgesehen davon, dass der Vorwurf schon deswegen ins Leere greift, weil Grasser im von der WKStA vorgebrachten Zeitraum von 04.06.2026 bis 07.06.2026 noch nicht einmal Kenntnis über die Finanzierungsgarantie von 960,65 Mio. Euro hatte (weshalb er diese Summe schon deshalb auch gar nicht weitergeben hätte können), zeichnet sich aufgrund der Beweisergebnisse und insbesondere der letzten Zeugenaussagen ehemaliger CA Immo und Bank Austria Creditanstalt Manager immer eindrücklicher und deutlicher ab, dass die vermeintlich geheime Summe von 960 Millionen Euro einem breiten Umfeld bekannt war - und der „Geheimnisverrat“ nicht, und schon keinesfalls zwingend wie die Anklagebehörde zu vermitteln versucht, von Karl-Heinz Grasser ausgegangen ist bzw. ausgegangen sein muss.
„WKSTA HAT VÖLLIG EINSEITIG GEGEN MICH ERMITTELT…“
Karl-Heinz Grasser nahm dazu ausführlich Stellung (LINK Statement KHG pdf ) und analysierte die Geschehnisse seit Mai 2004 (soweit überhaupt aufgrund vorgelegter Unterlagen die Möglichkeit dazu besteht). Grasser wirft der Anklage eine Reihe von fundamentalen Fehlern bzw. Fehleinschätzungen vor:
Schließlich hat u.a. Mag. Fromwald, damals Vorstand der CA Immo, in der Hauptverhandlung als Zeuge ausgesagt, dass die CA Immo auch mehr hätte bieten können. Konkret hat er den Betrag von 970 Millionen Euro genannt, der beim Last and Final Offer sicher möglich gewesen wäre.
Resümee Grasser: „Ich frage mich, wie es in einem Rechtsstaat möglich ist, dass in einem derartig langen Ermittlungsverfahren tatsachenwidrige Vorwürfe vorgebracht werden, wenn gleichzeitig dieselbe WKSTA ganz offensichtlich kein Interesse hatte, in umfassenden Ermittlungen die Validität dieser Vorwürfe penibel zu überprüfen und zu belegen. Die WKSTA hat nichts getan, um den gesamten Informationsfluss auf Seiten der CA Immo und der BA CA zu untersuchen. Was die WKSTA allerdings getan hat, war völlig einseitig und ergebnisorientiert gegen mich zu ermitteln.“
ANTRAG AUF BEISCHAFFUNG WEITERER UNTERLAGEN AUS DER BANK AUSTRIA
Es sind im Laufe des Verfahrens viele Dokumente und Unterlagen - gewollt oder ungewollt - aufgetaucht und haben in den Akt Eingang gefunden. Zuletzt durch Zeugenaussagen vor Gericht ehemaliger CA Immo Manager. Eine Reihe von ganz wichtigen Dokumenten, die den Standpunkt des Hauptangeklagten stützen und belegen, wurden aber – trotz Anforderung – bis dato nicht vorgelegt.
Die Verteidigung von Karl-Heinz Grasser stellte daher am Hauptverhandlungstag 163 den Antrag (LINK pdf Antrag)
