Die Staatsanwalt bzw. die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt offensichtlich im Rahmen des Buwog Prozesses parallel zum anklagegegenständlichen Sachverhalt weiter – im Widerspruch zur nunmehrigen Prozessführung durch das Schöffengericht. Jedenfalls zeigt sich dies anhand eines Berichts, der von der WKStA (ohne die Angeklagten und/oder deren Verteidiger darüber zu informieren) als ON 3743 im Akt eingelangt bzw. dem Gericht vorgelegt worden ist. Ein Bericht, der der WKStA bereits vor Anklageerhebung bekannt war (die Anklageschrift datiert vom 20.07.2026).
Während die WKStA nun über Umwege versucht, 1.092 Seiten Schriftstücke samt 17-seitigen Bericht zum Akt zu nehmen, vermeidet sie es interessanterweise bis zum heutigen Tag tunlichst, andere Schriftstücke ebenfalls zum Akt zu nehmen. Insbesondere geht es hier um den im Laufe des Prozesses aufgedeckten Verdacht auf verbotene Ansprachen.
Angesprochen ist damit das Schreiben vom damaligen Rechtsvertreter Peter Hocheggers, Rechtsanwalt Dr. Plankel, vom 13.10.2025 an die Leiterin der WKStA, Hofrätin Mag. Vrabl-Sanda. Und angesprochen ist der zu dieser Besprechung, die am 27.10.2025 zwischen Plankel und Hofrätin Vrabl-Sanda stattgefunden hat (verwiesen sei etwa auf die entsprechende Aussage von Hochegger am 10. Hauptverhandlungstag), angefertigte Aktenvermerk, den es von Gesetzes wegen zwingend geben muss!
Denn zu sämtlichen bedeutsamen Vorgängen ist gemäß § 95 StPO ein Aktenvermerk zu erstellen und zum Akt zu geben ist. Selbst minder bedeutsame Vorgänge sind aufgrund der umfassenden Dokumentationspflicht festzuhalten.
Es ist daher völlig unstrittig, dass Schreiben von Rechtsvertretern von in einem anhängigen Strafverfahren Beschuldigten mit dem ausdrücklichen Ersuchen um einen persönlichen Besprechungstermin und entsprechende Aktenvermerke über die stattgefundene Besprechung von dieser umfassenden Dokumentationspflicht erfasst sind.
In Bezug auf diese Besprechung und den Aktenvermerk zu dieser Besprechung vom 27.10.2025 stellte die Verteidigung des Erstangeklagten daher am 17. Juli 2018 (zum wiederholten Mal) den Antrag, das Gericht möge über den Antrag der Verteidigung des Erstangeklagten, das Originalschreiben des Rechtsvertreters von Peter Hochegger vom 13.10.2025 samt Eingangsstempel von der WKStA und den zur Besprechung zwischen Rechtsanwalt Plankel in Vertretung des Peter Hochegger und der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Hofrätin Mag. Vrabl-Sanda erstellten Aktenvermerk beischaffen und/oder der WKStA auftragen, diese Urkunden umgehend dem Gericht vorzulegen.
Zusammengefasst stellen sich die hoch brisanten Fragen:
